Die Suche nach dem perfekten amtsenthebungswürdigen Vergehen gegen Präsident Trump erinnert an übereifrige Staatsanwälte, die zuerst den Angeklagten ins Visier nehmen und dann nach dem Verbrechen suchen, mit dem sie ihn anklagen können. Oder um den ehemaligen Chef der sowjetischen Geheimpolizei, an Stalin gewandt, zu paraphrasieren: Zeige mir den Mann und ich werde Dir sein Verbrechen finden. (Foto von Tasos Katopodis/Getty Images) |
Die Bemühungen, ein amtsenthebungswürdigen Vergehen gegen Präsident Donald Trump zu finden (oder zu schaffen), haben sich nun von den Themen der Müller-Ermittlung - Absprache mit Russland und Behinderung der Justiz - zu angeblichen politischen "Sünden" entwickelt: "quid pro quo" mit der Ukraine und Behinderung des Kongresses.
Das Ziel des Amtsenthebung-um-jeden-Preis-Kaders war immer das gleiche: Anklage und Amtsenthebung von Trump, unabhängig davon, ob er etwas getan hat, was eine Amtsenthebung rechtfertigt oder nicht. Die Mittel - die angeblichen amtsenthebungsbegründenden Delikte - haben sich geändert, da sich frühere als wertlos erwiesen haben. Die Suche nach dem perfekten amtsenthebungswürdigen Vergehen gegen Präsident Trump erinnert an übereifrige Staatsanwälte, die zuerst den Angeklagten ins Visier nehmen und dann nach dem Verbrechen suchen, mit dem sie ihn anklagen können. Oder um den ehemaligen Chef der sowjetischen Geheimpolizei, an Stalin gewandt, zu paraphrasieren: Zeige mir den Mann und ich werde Dir sein Verbrechen finden.
Obwohl dies nicht die Sowjetunion Stalins ist, sollten sich alle Bürgerrechtler Sorgen um einen Alice-im-Wunderland-Prozess machen, bei dem die Suche nach einem amtsenthebungswürdigen Vergehen dem Beweis vorausgeht, dass ein solches Verbrechen tatsächlich begangen wurde.
Bevor wir zur aktuellen Suche kommen, ein Wort darüber, was ein amtsenthebungswürdiges Vergehen gemäß der Verfassung ist, deren Kriterien sich auf Verrat, Bestechung und andere hohe Verbrechen und Vergehen beschränken. Es gibt eine Debatte unter den Verfassungsgelehrten über die beabsichtigte Bedeutung von "hohen Verbrechen und Vergehen". Einige glauben, dass diese Worte nicht-kriminelles Verhalten einschließen. Andere, darunter ich selbst, interpretieren diese Worte wörtlicher und verlangen zumindest ein kriminelles Verhalten, wenn nicht sogar die tatsächliche Verletzung eines Strafrechtparagraphen.
Unumstritten ist, dass "Misswirtschaft" kein zulässiger Grund für eine Amtsenthebung ist. Warum ist das unumstritten? Weil es bereits auf dem Verfassungskonvent diskutiert und von den Verfassern ausdrücklich abgelehnt wurde. James Madison, der Vater unserer Verfassung, widersetzte sich solchen nicht abschließend definierten Kriterien, damit sie die Amtszeit des Präsidenten nicht dem politischen Willen des Kongresses unterwerfen. Solche Kriterien würden unsere Republik in eine parlamentarische Demokratie verwandeln, in der der Führer - der Premierminister - durch ein einfaches Misstrauensvotum einer Mehrheit der Parlamentarier entlassen wird. Stattdessen forderten die Verfasser die spezifischeren kriminalitätsähnlichen Kriterien, die letztlich von der Konvention und von den Staaten übernommen wurden.
Der Kongress hat nicht die verfassungsmäßige Befugnis, diese Kriterien ohne Änderung der Verfassung zu ändern. Um das zu umschreiben, was viele Demokraten-Parlamentarier jetzt sagen: Mitglieder des Kongresses stehen nicht über dem Gesetz; sie schwören, die Verfassung anzuwenden, nicht ihre spezifischen Kriterien zu ignorieren. Die Kongressabgeordnete Maxine Waters stellte sich über das Gesetz, als sie sagte:
"Amtsenthebung ist das, was immer der Kongress sagt, was sie ist. Es gibt kein Gesetz, das die Amtsenthebungsklage vorschreibt. Was die Verfassung sagt, ist 'hohe Verbrechen und Vergehen', und wir definieren, was das ist."
So bleibt die Frage: Hat Präsident Trump amtsenthebungswürdige Handlungen begangen, als er am Telefon mit dem Präsidenten der Ukraine sprach und/oder als er Mitglieder der Exekutive anwies, sich zu weigern, ohne einen Gerichtsbeschluss mit Kongress-Demokraten, die seine Amtsenthebung zu erreichen versuchen, zu kooperieren?
Die Antworten sind eindeutig nein und nein. Es gibt einen verfassungsrechtlich bedeutsamen Unterschied zwischen einer politischen "Sünde" auf der einen Seite und einem Verbrechen oder einer strafbaren Handlung auf der anderen Seite.
Sogar das Worst-Case-Szenario bezüglich der Ukraine - ein quid pro quo beim Austausch von Auslandshilfe gegen einen politischen Gefallen - zu nehmen, ist vielleicht eine politische Sünde, aber kein Verbrechen oder einklagbare Straftat.
Viele Präsidenten haben ihre außenpolitische Macht zum politischen oder persönlichen Vorteil genutzt. Zuletzt hat Präsident Barack Obama seine Macht missbraucht, um sich persönlich am israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu zu rächen. In den letzten Tagen seiner zweiten Amtszeit entwickelte Obama eine einseitige Resolution des UNO-Sicherheitsrates, in der erklärt wurde, dass Israels Kontrolle über die Westmauer - der heiligste Ort des Judentums - eine "flagrante Verletzung des Völkerrechts" darstellt. Fast jedes Mitglied des Kongresses und viele in seiner eigenen Regierung lehnten diese einseitige Änderung unserer Politik ab, doch Obama war entschlossen, sich an Netanyahu zu rächen, den er verachtete. Obama beging eine politische Sünde, indem er seinen persönlichen Stachel über unser nationales Interesse stellte, aber er beging kein amtsenthebungswürdiges Vergehen.
Noch beging Präsident George H. W. Bush ein amtsenthebungswürdiges Vergehen, als er Caspar Weinberger und andere am Vorabend ihrer Prozesse begnadigte, um zu verhindern, dass sie mit dem Finger auf ihn zeigen.
Damit kommen wir zu Präsident Trumps Direktive in Bezug auf die Amtsenthebungsermittlung. Unter unserem konstitutionellen System der Gewaltenteilung darf der Kongress die Exekutive nicht zwingen, ohne Gerichtsbeschlüsse mit einer Amtsenthebungsermittlung zu kooperieren. Konflikte zwischen der Legislative und der Exekutive werden von der Judikative gelöst, nicht durch das einseitige Diktat einer Handvoll parteiischer Parlamentarier. Es ist weder ein Verbrechen noch eine einklagbare Straftat für den Präsidenten, zu verlangen, dass der Kongress Gerichtsbeschlüsse sucht, um seine Forderungen durchzusetzen. Ansprüche auf Exekutiv- und andere Privilegien sollten von der Judikativen Staatsgewalt und nicht durch Rufe nach Amtsenthebung geregelt werden.
So wird die Suche nach dem heiligen Gral eines amtsenthebungswürdigen Vergehens fortgesetzt, doch es ist unwahrscheinlich, dass dies gelingt. Unsere Verfassung bietet einen besseren Weg, zu entscheiden, wer als Präsident fungieren soll: Man nennt es Wahlen.
Alan M. Dershowitz ist Felix-Frankfurter-Professor-für-Law Emeritus an der Harvard-Law-School und Autor von "The Case Against the Democratic House Impeaching Trump", Skyhorse Publishing, 2019.