Der Prozess gegen einen Kurden, der eine seiner drei Ehefrauen an die Stoßstange eines Autos gebunden und durch die Straßen Hamelns geschleift hat, hat die Aufmerksamkeit auf eine Welle muslimischer Ehrengewalt in Deutschland gelenkt.
Ehrengewalt – die von emotionalem Missbrauch über physische und sexuelle Gewalt bis hin zu Mord reicht – wird in der Regel von männlichen Familienmitgliedern gegen weibliche Familienmitglieder verübt, von denen angenommen wird, dass sie Schande über die Familie oder den Clan gebracht hätten.
Die Beleidigung kann darin bestehen, dass eine Frau sich weigert, eine ausgehandelte Ehe zu schließen, dass sie eine Beziehung zu einem Nichtmuslim eingeht oder mit jemandem, den die Familie nicht billigt, dass sie sich weigert, in einer gewalttätigen Beziehung zu bleiben oder darin, dass sie einen zu westlichen Lebensstil pflegt. In der Praxis verwischen aber oft die Grenzen zwischen Verbrechen, die der "Ehre" wegen verübt werden und solchen aus Eifersucht; jede Auflehnung gegen die Autorität des Mannes kann zu Vergeltung führen, die in manchen Fällen schockierend brutal ist.
Am 22. Mai hörte ein Gericht in Hannover, wie ein 39 Jahre alter in der Türkei geborener Kurde namens Nurettin B. versucht hatte, seine zweite Frau, Kader K. (28), zu ermorden, nachdem sie ihn aufgefordert hatte, Unterhalt für ihren gemeinsamen zwei Jahre alten Sohn zu leisten. Staatsanwältin Ann-Kristin Fröhlich rekonstruierte Nurettin B.s Taten:
"Am 20. November 2016 fährt Nurettin B. gegen 18 Uhr bei Kader K. in Hameln vor, im Kofferraum ein Messer, eine Axt und ein Seil; auf der Rückbank der gemeinsame, zwei Jahre alte Sohn, der über das Wochenende bei ihm gewesen war. Auf der Straße gerät das ehemalige Paar in Streit. B. beginnt, auf seine Ex-Frau einzuschlagen. Dann holt er das Messer und sticht auf sie ein. Die 12,4 Zentimeter lange Klinge dringt in ihre Brust ein, öffnet den Herzbeutel, touchiert den Herzmuskel. Ein zweiter Stich öffnet die linke Bauchhöhle. Wieder geht B. zum Kofferraum, holt die Axt. Mit der stumpfen Seite schlägt er auf Kopf und Oberkörper ein, der Schädel bricht."
"Dann holt er das Seil. Mit dem einen Ende knüpft er einen Galgenknoten um ihren Hals, das andere bindet er an der Anhängerkupplung seines schwarzen VW Passat fest. B. gibt Vollgas. Mit rund 80 Stundenkilometern rast er durch die Straßen. Als er nach 208 Metern abbiegt, löst sich das Seil. Kader K. schleudert gegen die Bordsteinkante. B. rast weiter zur nächsten Wache, um sich zu stellen. Der gemeinsame Sohn sitzt noch immer auf der Rückbank."
Der Vorsitzende Richter, Wolfgang Rosenbusch, bat Kader K., die über Wochen im Koma gelegen hatte, den Fall aus ihrer Sicht zu schildern. "Der Horror" habe kurz nach der Hochzeit im März 2013 begonnen, welche nach den Regeln der Scharia durchgeführt wurde (sie ist nach deutschem Recht nicht gültig), sagte sie; Nurettin B. verbot ihr, irgendeinen Kontakt mit Freunden und der Familie zu pflegen. Nur für Einkäufe und Arztbesuche durfte sie das Haus verlassen. Es war ihr nicht erlaubt, ein Mobiltelefon zu besitzen. Rosenbusch fragt: "Hat er ein Problem mit Frauen?" Kader K. antwortet: "Frauen sind Sklaven, sie müssen ihren Mund halten."
Nurettin B. hat die Tat gestanden, beharrt aber darauf, er habe nicht vorsätzlich gehandelt. Am 31. Mai verurteilte ihn das Gericht zu 14 Jahren Gefängnis.
Das malerische Hameln wurde Schauplatz eines scheußlichen Ehrenverbrechens, als der in der Türkei geborene Kurde Nurettin B. versuchte, eine seiner drei Ehefrauen zu ermorden. (Foto: Martin Möller/Wikimedia Commons) |
Am 9. Mai verurteilte ein Gericht in Kiel einen Türken zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Er hatte seine von ihm in Scheidung lebende Frau in beide Knie geschossen, wohl in der Hoffnung, sie permanent zu lähmen und für andere Männer unattraktiv zu machen. Das Gericht hörte, wie der Mann seine Frau nach dem Freitagsgebet zum Hinterausgang einer Moschee gebracht hatte, sie dort beschuldigte, seine Ehre verletzt zu haben, dann auf sie schoss und sagte: "Jetzt kannst du nicht mehr laufen, jetzt bleibst du zu Hause."
Vor Gericht sagte die Frau jedoch – vielleicht unter dem Druck ihrer Familie oder der Moschee –, dass sie sich mit ihrem Mann wieder vertragen habe und zu einer Eheberatung gehen werde. Einige Beobachter mutmaßen, dass der Streit in einem Schariagericht beigelegt worden sein könnte. Wie dem auch sei, gestattete das Gericht dem Mann, mit seiner Frau nach Hause zurückzukehren, und es ist unklar, wann er die Strafe wird antreten müssen, falls überhaupt.
In Münster hat ein Gericht einen 36-jährigen Libanesen namens Amer K. zu 12 Jahren Haft verurteilt, der seine Ehefrau erstochen hatte. Vor Gericht kam zur Sprache, wie Amer K. die 26-jährige Fatima S, die Mutter seiner drei Kinder, mehr als 20-mal mit einem langen Küchenmesser in die Brust und den Hals gestochen hatte, weil er glaubte, sie wolle sich von ihm scheiden lassen.
Unterdessen hat ein Gericht in Hanau einen 22 Jahre alten syrischen Flüchtling zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte seine 30 Jahre alte Schwester Ramia A. mit einem Küchenmesser erstochen. Sie war in der 24. Woche schwanger und war bezichtigt worden, Schande über ihre Familie gebracht zu haben. Ihr ungeborenes Kind starb ebenfalls.
Das wahre Ausmaß des in Deutschland grassierenden Verbrechens im Namen der Ehre kennt niemand: Viele dieser Taten werden nicht angezeigt und verlässliche Statistiken existieren nicht. Doch empirische Belege, die auf Ehrengewalt hinweisen, haben sich vervielfacht, seit Bundeskanzlerin Angela Merkel gut zwei Millionen Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten ins Land gelassen hat.
Eine wegweisende Studie über Ehrenmorde hat das Max-Planck-Institut im März 2011 veröffentlicht. Darin wurden alle derartigen Verbrechen analysiert, die sich in Deutschland zwischen 1996 und 2005 ereignet haben. Laut dem Bericht gab es 1998 in Deutschland zwei Ehrenmorde, 2004 sollen es zwölf gewesen sein. 2016 aber ist die Zahl auf mehr als 60 in die Höhe geschnellt, ein Zuwachs von 400 Prozent, laut der Website Ehrenmord.
Die wirkliche Zahl der Ehrenkriminalität ist wahrscheinlich viel höher. Verstärkte Zensur bei der Polizei und in den Medien, die darauf zielt, die Stimmung gegen Einwanderung einzudämmen, macht es unmöglich, die Namen und Nationalitäten vieler Opfer und Täter herauszufinden, oder auch die wahren Umstände vieler Morde, die oft wie Ehrenmorde wirken, aber als "Familienangelegenheiten" heruntergespielt werden. Trotzdem ist das Jahr 2017 auf bestem Wege, als Rekordjahr für Ehrengewalt in Deutschland in die Geschichte einzugehen: In den ersten fünf Monaten dieses Jahres gab es mindestens 30 Ehrenmorde, darunter die folgenden:
18. Mai: In Berlin ermordet der 32-jährige Bosnier Edin A. seine Exfreundin, eine 35 Jahre alte Deutsche namens Michelle E., nachdem sie die gewalttätige Beziehung mit ihm beendet hatte. Zudem entführt und foltert er ihren 12-jährigen Sohn und zwingt ihn, bei der Ermordung seiner Mutter zuzusehen. Nachbarn sagen, sie hätten die Polizei wiederholt auf Edin A.s gewalttätiges Verhalten hingewiesen, doch diese habe nichts unternommen.
17. Mai: In Pforzheim ersticht ein 53-jähriger Tadschike seine 50 Jahre alte Ehefrau an deren Arbeitsplatz, einer christlichen Kindertagesstätte. Ob die Frau zum Christentum konvertiert war, ist unbekannt.
17. Mai: In Wardenburg ersticht ein 37-jähriger Iraker seine 37 Jahre alte Frau im Schlaf. Die fünf Kinder des Paares im Alter zwischen vier und 15 Jahren waren zum Zeitpunkt des Mordes zu Hause und leben nun bei Verwandten.
8. Mai: In Neuendettelsau sticht der 24 Jahre alte äthiopische Asylbewerber Mohammed G. in einem Restaurant seine 22-jährige Freundin in den Bauch, nachdem sie ihn angeblich "provoziert" hatte. Die Frau war im sechsten Monat schwanger, das Baby stirbt bei dem Angriff.
4. Mai: In Freiburg ersticht ein 33-jähriger syrischer Asylbewerber seine 24 Jahre alte Frau, eine kurdische Christin, die aus der Wohnung des Paares ausgezogen, doch zurückgekommen war, um ihre Habseligkeiten abzuholen. Die drei Kinder des Paares – im Alter von sechs Jahren, drei Jahren und zehn Monaten – sind nun in der Obhut des Jugendamts.
29. April: In Prien am Chiemsee ersticht ein 29-jähriger Afghane die 38-jährige Afghanin Farima S., die zum Christentum konvertiert war. Der Angreifer wartete in einem Hinterhalt auf die Frau, als sie mit zweien ihrer Kinder aus einem Supermarkt kam.
23. April: In Syke erwürgt ein 32 Jahre alter Iraker namens Murad B. seine 32 Jahre alte Frau, Mehe K., vor den Augen der drei Kinder des Paares im Alter von einem, zwei und neun Jahren.
23. April: In Dresden ermordet der 29-jährige pakistanische Flüchtling Shahajan Butt seine Freundin, eine 41-jährige Vietnamesin namens Thu T. Nach Polizeiangaben war der Mann, der im Dezember 2015 nach Deutschland gekommen war, wütend, nachdem er festgestellt hatte, dass die Frau auf ihrer Facebookseite keine Fotos von ihm gepostet hatte, weswegen er vermutete, dass sie einen anderen Freund hätte.
16. April: In Mainz-Finthen ersticht ein 39 Jahre alter ägyptischer Asylbewerber seine 32-jährige Frau. Die Polizei sagt, das Paar habe zum Zeitpunkt der Tat einen Streit gehabt. Die zwei Kinder sind in der Obhut des Jugendamts.
5. April: In Leipzig ersticht ein 34 Jahre alter Syrer seine 28-jährige Frau, weil sie die Scheidung wollte. Die zwei Kinder des Paares müssen die Tat mitansehen; sie sind in der Obhut des Jugendamts.
31. März: In Gütersloh verbrennt ein 43 Jahre alter Syrer seine 18-jährige Tochter mit einer Zigarette und droht, sie zu töten. Als die Polizei einschreitet, versucht der Vater, seine Tochter am Verlassen des Hauses zu hindern. Nachdem es der Polizei gelungen ist, das Mädchen in Sicherheit zu bringen, attackieren der Vater und sein Sohn die Polizeibeamten, die Pfefferspray einsetzen, um sie abzuwehren. Das Mädchen ist in der Obhut des Jugendamts.
15. März: In Kiel ersticht ein 40-jähriger Deutsch-Türke seine 34 Jahre alte türkische Frau vor einer Kindertagesstätte. Nachbarn sagen, das Paar, das in Trennung lebte, habe darüber gestritten, ob die drei Kinder in die Türkei gebracht werden sollten.
4. März: In Duisburg versucht der 30 Jahre alte syrische Asylbewerber Mahmood Mahrusseh seine 32 Jahre alte Exfreundin zu erstechen. Die Frau überlebt, der Täter ist flüchtig.
3. März: In Mönchengladbach ermordet der 32-jährige Asylbewerber Ahmed Salim die 47-jährige Deutsche Nicole M., offenbar nachdem sie die Beziehung mit ihm beendet hatte. Der Mann, der auch das Alias Jamal Amilia verwendet, wird in Spanien verhaftet. In seinem Asylantrag hatte er behauptet, aus Israel zu stammen. In einem anderen Asylantrag, den er in einem anderen Land gestellt hatte, hatte er geschrieben, er stamme aus Marokko. Es wird angenommen, dass er Iraker ist.
2. März: In Scheeßel ersticht ein 42-jähriger Iraker seine 52 Jahre alte Frau, die ebenfalls aus dem Irak stammt. Die Polizei nennt die Tat einen Ehrenmord. Die Kinder des Paares sind in Obhut des Jugendamts.
25. Februar: In Euskirchen ersticht ein 32 Jahre alter Deutsch-Türke seine Exfreundin, eine 32-jährige Deutsche, nachdem diese eine Beziehung mit einem anderen angefangen hatte.
17. Februar: In Offenbach erschießt der 32-jährige Türke Volkan T. seine Exfreundin, die 40-jährige Silvia B. Der Mann sagt aus, er sei wütend gewesen, weil die Frau, die zwei Kinder hatte, die Beziehung mit ihm beendet hatte.
15. Februar: In Bielefeld ermordet ein 51-jähriger Iraker seine 51-jährige Frau mit einem Hammer, während diese an einer örtlichen Sprachschule Deutsch lernt. Der Mann war offenbar wütend darüber, dass sich seine Frau mit anderen Sprachschülern im selben Raum aufhielt.
10. Februar: In Ahaus ersticht ein 27-jähriger nigerianischer Asylbewerber eine 22-Jährige, nachdem diese offenbar seine Ehre verletzt hatte, indem sie seine romantischen Avancen zurückgewiesen hatte. Die Frau, eine Hindu, war in der Asylunterkunft angestellt, in der der Angreifer wohnte. Er wurde in Basel festgenommen.
7. Februar: In Hannover-Mühlenberg sticht ein 21-jähriger Serbe mit einem Messer auf seine Exfreundin ein, nachdem sie die Beziehung beendet und einen anderen Mann kennengelernt hatte.
1. Februar: In Hamburg sticht ein 26 Jahre alter Afghane während eines Streits auf seine von ihm getrennt lebende 28-jährige Frau ein; sie überlebt den Angriff.
15. Januar: In Bremen-Vegesack ermordet ein 39 Jahre alter Türke seine 40-jährige syrische Frau, die im neunten Monat schwanger war, weil sie die Scheidung wollte. Das ungeborene Baby stirbt bei dem Angriff ebenfalls.
5. Januar: In Waldshut-Tiengen verletzt ein 47-jähriger Türke seine von ihm getrennt lebende Frau, während diese mit einem Freund unterwegs ist. Als diese versucht wegzulaufen, verfolgt er sie und sticht ihr ein Messer in den Rücken.
4. Januar: In Köln-Buchheim ermordet ein 44-jähriger Iraker seine 19 Jahre alte Tochter, weil er deren Freund nicht billigt. Zwei Tage später ruft er die Polizei und sagt: "Ich habe meine Tochter umgebracht." Der Mann wird vielleicht nie der Gerechtigkeit zugeführt werden; man nimmt an, dass er in den Irak geflohen ist.
Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute. Besuchen Sie ihn auf Facebook und folgen ihm auf Twitter.