Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat ein neues Anti-Terror-Gesetz unterzeichnet, das Präfekten, der Polizei und den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse dabei verleiht – ohne dass sie eine richterliche Genehmigung einholen müssten –, Wohnungen zu durchsuchen, Personen unter Hausarrest zu stellen und zur Religionsausübung genutzte Räume zu schließen. Die Maßnahme ermächtigt zudem die Polizei, Personenkontrollen an den französischen Grenzen durchzuführen.
Das neue Gesetz, das am 18. Oktober vom französischen Senat ratifiziert wurde, macht aus zwei Ausnahmemaßnahmen, die im Zuge des Ausnahmezustands erlassen worden waren, der seit zwei Jahren in Kraft ist – seit den dschihadistischen Anschlägen von Paris im November 2015 –, einen Dauerzustand. Ursprünglich hatte der Ausnahmezustand am 1. November auslaufen sollen.
Während einer Unterzeichnungszeremonie im Élysée-Palast, die am 30. Oktober stattfand, sagte Macron, es handle sich um eine Kompromissmaßnahme, die den richtigen Ausgleich zwischen Sicherheit und Respekt vor den Bürgerrechten finde. Hardliner entgegnen, das neue Gesetz gehe nicht weit genug, während Menschenrechtsgruppen beklagen, dass es Frankreich in einem permanenten Ausnahmezustand lasse.
Das neue Gesetz – Gesetz zur Stärkung der inneren Sicherheit und des Kampfes gegen Terrorismus (Loi renforçant la sécurité intérieure et la lutte contre le terrorisme) – besteht aus sieben Hauptteilen:
Sicherheitszonen. Das neue Gesetz gibt den Präfekten – das sind die obersten Vertreter der Zentralgewalt in allen französischen Departments und Regionen – die Macht, öffentliche Plätze, Sport- und Kulturveranstaltungen wie etwa Konzerte, von denen angenommen wird, das sie Ziele von Terrorismus sein könnten, zu Sicherheitszonen zu erklären. Das Gesetz ermächtigt die Polizei, alle Personen und Fahrzeuge zu durchsuchen, die ein solches Gebiet bzw. eine solche Veranstaltung ansteuern. Jeder, der sich weigert, sich der Durchsuchung zu unterziehen, wird der Zutritt verboten.
Schließen von Plätzen der Religionsausübung. Das neue Gesetz autorisiert die Präfekten, für bis zu sechs Monate die Schließung von Moscheen oder anderen Orten der Religionsausübung anzuordnen, wenn es scheint, dass Prediger, "Ideen oder Theorien" vertreten, die zu "Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufrufen, die Durchführung von Akten des Terrorismus provozieren oder solche Akte verherrlichen". Verstöße können mit bis zu sechs Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7.500 Euro geahndet werden. Gegner des Gesetzes argumentieren, Begriffe wie "Ideen" und "Theorien" seien subjektiv und könnten missbraucht werden.
Hausarrest. Das neue Gesetz autorisiert das Innenministerium, mutmaßlichen Islamisten zu untersagen, ihr Haus oder ihren Wohnort zu verlassen, selbst wenn ihnen keine bestimmte Straftat vorgeworfen wird. Jede Person, bei der es "ernsthaften Grund für die Annahme" gibt, "dass ihr Verhalten eine besonders schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt", kann – ohne richterliche Anordnung – unter Hausarrest gestellt werden, und zwar für eine Frist von drei Monaten, die um weitere drei Monate bis hin zu einem Maximum von einem Jahr verlängert werden kann. Personen, denen solche Beschränkungen ihrer Freizügigkeit auferlegt sind, sind verpflichtet, sich einmal am Tag bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden. Alternativ können sie elektronisch überwacht werden. Der Innenminister kann zudem Personen verbieten, mit bestimmten, namentlich zu nennenden Personen in direktem oder indirektem Kontakt zu stehen, von denen angenommen wird, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Verstöße gegen diese Maßnahmen können mit bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 45.000 geahndet werden.
Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Das neue Gesetz autorisiert den Präfekten, einen Richter um einen Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung jeglicher Person zu ersuchen, die verdächtigt wird, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darzustellen. Die betreffende Person kann für bis zu vier Stunden in Gewahrsam genommen werden, wenn sie "eine besonders schwere Gefährdung der Sicherheit und öffentlichen Ordnung darstellt" und "gewohnheitsmäßig Kontakt zu Personen oder Organisationen mit terroristischen Zielen hat" oder Ideen unterstützt und vertritt, die zu solchen Taten anstacheln. Das Gesetz autorisiert die Polizei zudem, an dem durchsuchten Ort Dokumente, Objekte oder elektronische Daten zu beschlagnahmen.
Radikalisierte Staatsbedienstete. Staatsbedienstete, die auf Gebieten arbeiten, die mit der nationalen Sicherheit zu tun haben, können versetzt oder sogar aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden, wenn sich herausstellt, dass ihre Überzeugungen, "unvereinbar mit der Ausübung ihrer Pflichten" sind. Aus denselben Gründen können auch Soldaten aus dem Militärdienst entlassen werden.
Elektronische Überwachung und Datensammlung. Das neue Gesetz autorisiert den Innenminister, den Verteidigungsminister und den Verkehrsminister, Fernmelde- und E-Mail-Kommunikationsdaten von verdächtigen Personen zu sammeln, um "terroristische Straftaten und schwere Verbrechen zu verhindern, sie aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen". Das Gesetz erlaubt es zudem den Sicherheitsdiensten, auf Reiseinformationen über Schiffs- und Flugpassagiere zuzugreifen, darunter auch Daten von Reisebüros. Die Datensammlung soll "persönliche Daten ausschließen, die Auskunft über die Rasse oder ethnische Herkunft, die religiösen oder philosophischen Überzeugungen, die politischen Ansichten, die Gewerkschaftszugehörigkeit oder Informationen über die Gesundheit oder das Sexualleben einer Person geben".
Grenzkontrollen. Das neue Gesetz autorisiert die Polizei, ohne richterlichen Beschluss an mehr als 118 Grenzgebieten und 373 Flughäfen, Seehäfen und Bahnhöfen sowie den umliegenden Gebieten in einem Radius von 20 Kilometern Identitätsfeststellungen durchzuführen. Das betrifft mehr als 28,6 Prozent des französischen Staatsgebiets und 67 Prozent der französischen Bevölkerung, hat die Tageszeitung Le Monde errechnet. Kritiker sagen, dies schließe viele mehrheitlich von Einwanderern bewohnte Vorstädte ein und könne zur Schikane von Minderheiten führen.
Macron bekräftigt, das neue Gesetz werde es den Behörden erlauben, den Terrorismus zu bekämpfen, "ohne unsere Werte und Prinzipien aufzugeben", und werde "vollständigen und dauerhaften Respekt vor Frankreichs verfassungsmäßiger Ordnung und Traditionen der Freiheit" garantieren. Er gelobte zudem, das Gesetz in zwei Jahren einer Kontrolle zu unterziehen und alle nötig scheinenden Änderungen vorzunehmen.
Foto: Polizisten patrouillieren nach einem Terroranschlag am 21. April 2017, bei dem ein Polizist getötet und ein weiterer verletzt wurde, die Champs-Élysées in Paris. (Foto von Jeff J Mitchell/Getty Images) |
Marine Le Pen, die Vorsitzende der Anti-Einwanderungs-Partei Front National, kritisierte das Gesetz dafür, zu schwach zu sein:
"Das Gesetz ist ein Schwindel, es ist ein Unterzustand des Ausnahmezustands, wir werden nicht für diesen schädlichen Text stimmen. Das Gesetz wird noch weniger effektiv sein als der Ausnahmezustand, weil es weniger anwendbar ist. Es erfasst weder die spezifisch islamische Dimension des Terrorismus noch die islamistische Ideologie, die uns den Krieg erklärt hat."
Bürgerrechtsgruppen hingegen klagen über die, wie sie sagen, "Normalisierung der Ausnahmebefugnisse". Human Rights Watch schreibt:
"Das Gesetz nimmt Elemente von Ausnahmepraktiken – in die Privatsphäre eindringende Durchsuchungsbefugnisse, Beschränkungen der Freizügigkeit, die an Hausarrest grenzen, die Schließung von Orten der Religionsausübung –, die seit November 2015 missbräuchlich genutzt wurden, und macht sie zur normalen Praxis der Strafverfolgung und Verwaltung. All dies geschieht auf eine Art, die die Kontrolle der Justiz schwächt sowie ihre Fähigkeit, Missbräuchen bei der Ausübung der neuen Befugnisse durch die Präfekten, den vom Innenministerium ernannten Gesandten in jeder Region, zu unterbinden."
Amnesty International teilt diese Sorgen:
"Statt bürgerliche Freiheiten wiederherzustellen, droht die Gesetzgebung, das Gegenteil zu bewirken, indem sie ein Bündel repressiver Maßnahmen in reguläres Gesetz verpackt."
Vonseiten der Öffentlichkeit schlägt dem neuen Gesetz wenig Widerstand entgegen. Wie eine Umfrage vom 26. September, die im Auftrag der Tagszeitung Le Figaro durchgeführt wurde, ergab, sind 57 Prozent der Befragten für das neue Gesetz; 62 Prozent gaben an, die Maßnahme schränke bürgerliche Freiheiten ein; 85 Prozent sagten, es werde die Sicherheit verbessern.
Mehr als 230 Menschen wurden in Frankreich seit Januar 2015, als islamische Radikale das Büro des Satiremagazins Charlie Hebdo im Herzen von Paris angriffen, bei dschihadistischen Anschlägen getötet.
Die letzten Todesopfer gab es am 1. Oktober, als ein 29 Jahre alter illegaler Einwanderer aus Tunesien am Hauptbahnhof von Marseille zwei Frauen erstach. Der Mann, der als Ahmed A. identifiziert wurde, hatte sieben verschiedene Identitäten benutzt und hatte eine lange Laufbahn als Kleinkrimineller. Nur Tage vor dem Anschlag war er wegen Ladendiebstahls festgenommen worden, doch die Anklage wurde aus Mangel an Beweisen fallengelassen. Es ist unklar, warum er nie abgeschoben worden ist.
Die französische Polizei und die Geheimdienste überwachten rund 15.000 Dschihadisten auf französischem Boden, berichtete Le Journal du Dimanche am 9. Oktober. Von diesen stünden 4.000 "ganz oben" auf der Gefährderskala und würden sehr wahrscheinlich Anschläge verüben.
Wie Le Figaro am 26. Oktober enthüllte, erhalten 20 Prozent der 1.900 französischen Dschihadisten, die für den Islamischen Staat kämpfen, immer noch Sozialleistungen – mindestens 500.000 Euro seit 2012.
Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute.