1. März: Mehr als viertausend Millionäre sind 2016 aus Deutschland ausgewandert, verglichen mit eintausend, die das Land im Jahr 2015 verlassen haben. Das geht aus dem 2017 Global Wealth Migration Review hervor. Vor Ausbruch der Migrationskrise im Jahr 2015 verließen nur wenige Hundert Millionäre pro Jahr die Bundesrepublik. Die meisten deutschen Millionäre wandern nach Australien, nach Kanada, in die Vereinigten Staaten, nach Dubai oder nach Israel aus und führen eine sich verschlechternde Sicherheitslage als Grund an. Der Massenexodus von Reichtum höhlt Deutschlands Steuerbasis aus, zu einer Zeit, wo die Bundesregierung zig Milliarden Euro für den Unterhalt von Millionen Flüchtlingen und Migranten aus der muslimischen Welt ausgibt. Der Autor des Berichts, Andrew Amoils, warnt, dass die Reichen eine Art Frühwarnsystem seien: Aufgrund ihrer Vermögensverhältnisse, ihrer Bildung und ihrer internationalen Kontakte können sie leichter auswandern als andere. Langfristig aber ziehe ihr Exodus eine wachsende Emigration der Mittelschicht nach sich, so der Bericht.
2. März: Ein 36-jähriger Migrant, der nur als Abdalfatah H. A. identifiziert wird, wird in Düsseldorf verhaftet; ihm wird zur Last gelegt, im März 2013 im Dienst der Dschihadistengruppe Al-Nusra in Syrien 36 Menschen ermordet zu haben. Er kam im Oktober 2015 in Deutschland an, mit seiner schwangeren Frau und seinen drei Kindern im Alter von drei, fünf und sieben. Seit April 2016 hat er pro Monat 2.400 Euro an Sozialleistungen erhalten.
2. März: Die Schulleitung des Gymnasiums Johannes Rau in Wuppertal hat das Lehrerkollegium dazu aufgefordert, muslimischen Schülern "provokatives Beten" in der Öffentlichkeit zu untersagen. In einer internen Anweisung heißt es: "In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet."
3. März: Ein 18 Jahre alter Asylbewerber aus Somalia wird angeklagt, in einem Altenheim in Neuenhaus eine 87-jährige Bewohnerin ermordet zu haben. Nach Polizeiangaben betrat der Beschuldigte die Einrichtung durch eine unverschlossene Hintertür, mit dem Ziel, Geschlechtsverkehr mit Heimbewohnern zu haben. Zunächst fiel er einen 59 Jahre alten gelähmten Mann sexuell an, dann betrat er einen Nebenraum und verging sich an einem 87-jährigen. Dann schlug er die Ehefrau des Mannes, die im selben Zimmer schlief. Die Frau starb an ihren Verletzungen. Der Angeklagte ist in einer Psychiatrie untergebracht.
4. März: Wie "Spiegel Online" berichtet, sind mehr als 900 Personen, darunter viele Frauen, aus Deutschland ausgereist, um sich dem Islamischen Staat im Irak und in Syrien anzuschließen. Rund ein Drittel von ihnen ist nach Deutschland zurückgekehrt; 145 Personen wurden mutmaßlich im Gefecht getötet. "Sie haben häufig extreme Gewalterfahrungen gemacht, sind stark radikalisiert und haben nur wenige Perspektiven in ihrer Heimat", so ein Staatsschützer.
7. März: In der deutschen Version des IS-Magazins Rumiyah werden "Einsamer-Wolf"-Dschihadisten dazu aufgerufen, "abtrünnige" Imame in Deutschland und Österreich zu töten. Ein Artikel mit dem Titel "Tötet die ungläubigen Imame in Deutschland und Österreich" erwähnt konkret die folgenden "abtrünnigen" Imame: Aiman Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland; Abdul Adhim Kamouss, ein Berliner Imam marokkanischer Herkunft; Hesham Shashaa, ein Imam der Darul-Quran-Moschee in München und Omar Al-Rawi, ein Wiener Stadtverordneter.
9. März: Ein 37 Jahre alter Migrant aus dem Kosovo, der nur als Fatmir H. identifiziert wird, wird festgenommen, nachdem er am Düsseldorfer Hauptbahnhof neun Menschen, darunter zwei Polizisten, mit einer Axt angegriffen hatte. Nach Angaben der Polizei leide Fatmir H. an paranoider Schizophrenie und habe sich zum Zeitpunkt des Anschlags in einer "psychischen Ausnahmesituation" befunden.
10. März: In Düsseldorf-Kalkum attackiert ein unbekannter Mann einen 80-Jährigen mit einer Machete. Der Täter ist auf freiem Fuß. In Hamburg werden sechs Menschen verletzt, als zwei Jugendliche einen Personenzug mit 50 Fahrgästen mit Tränengas angreifen. Die Täter sind auf freiem Fuß.
10. März: Nach Angaben von Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer hat Deutschland 2016 mehr als 23 Milliarden Euro für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Migranten und Flüchtlingen ausgegeben. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Migrant beliefen sich auf etwa 11.800 Euro. Allein in Berlin war die tatsächlich für Migranten aufgewandte Geldsumme doppelt so hoch wie ursprünglich veranschlagt: 1,27 Milliarden Euro statt 685 Millionen.
10. März: Der Bundesrat hat eine Gesetzesvorlage abgelehnt, die schnellere Abschiebungen nach Algerien, Marokko und Tunesien ermöglicht hätte, indem diese Staaten als "sichere Herkunftsländer" ausgewiesen worden wären. Das Grundgesetz definiert sichere Herkunftsländer als solche Staaten, "bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet". Diese Entscheidung, für die sich vor allem Bundesländer mit Linksregierungen eingesetzt hatten, bedeutet, dass kriminelle Migranten aus dem Maghreb auf unbestimmte Zeit in Deutschland bleiben können.
11. März: In Essen verhindert die Polizei einen dschihadistischen Terroranschlag auf ein Einkaufszentrum am Limbecker Platz. Der Essener Polizeipräsident Frank Richter sagt, er habe "sehr konkrete Hinweise" erhalten, dass jemand plane, die Einrichtung anzugreifen, in der sich mehr als 200 Geschäfte befinden und zu der samstags im Durchschnitt 60.000 Besucher kommen. Die Polizei verhaftet zwei Salafisten aus Oberhausen, von denen einer für den Islamischen Staat in Syrien gekämpft hat.
12. März: Die Zahl der von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Baden-Württemberg verübten Straftaten ist 2016 deutlich gestiegen. Die Statistik zeigt eine Gesamtzahl von 251.000 Strafverdächtigen; von diesen waren 107.417 Nichtdeutsche, vor allem aus der Türkei, Rumänien und Italien. Von den nichtdeutschen Kriminellen waren 25.379 Asylbewerber und Flüchtlinge (gegenüber 18.695 im Jahr 2015). Diese verübten im Jahr 2016 64.329 Verbrechen, das ist eine Steigerung von fast 20 Prozent gegenüber 2015. Darunter waren Syrer mit 4.053 Straftaten die häufigsten Täter (2015: 1.253), gefolgt von Gambianern mit 2,346 (2015: 1.592) und Afghanen mit 1.934 (2015: 638). Die Zahl der Verdächtigen aus dem Kosovo fiel von 1.531 auf 1.094, die der Serben von 1.488 auf 1.224. Kriminelle aus diesen beiden Ländern waren 2016 verstärkt abgeschoben worden. Die Polizei registrierte eine 95,5-Prozent-Steigerung bei Körperverletzungen, an denen mindestens ein Migrant beteiligt war, auf 7.670 Fälle im Jahr 2016.
13. März: Die Zahl der Verbrechen, die von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Bayern verübt wurden, stieg 2016 deutlich. Die Statistik zeigt eine Gesamtzahl von 274.633 Strafverdächtigen, von denen 180.023 Deutsche waren (+0,3%) und 94.610 Nichtdeutsche (+14,9%). Von den nichtdeutschen Kriminellen waren 26.332 Asylbewerber und Flüchtlinge, ein Anstieg von 57,8% im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der einer Straftat verdächtigen Migranten an allen Verdächtigen betrug 9,6 Prozent, ein Anstieg um 3,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (2012 lag er noch bei 1,8 Prozent). Unter den strafverdächtigen Migranten waren Syrer mit 16,1 Prozent (2015: 11,1%) die häufigsten Delinquenten, gefolgt von Afghanen mit 14,3 Prozent (2015: 10,1%), Irakern mit 8.8 Prozent (2015: 4,6%) und Nigerianern mit 6,8 Prozent (2015: 5,4%). "Der Anstieg der Straftaten in Bayern ist in erster Linie auf ausländische Verdächtige, vor allem Migranten, zurückzuführen", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann.
14. März: Ein Migrant aus dem Kosovo, der seit 28 Jahren in Deutschland lebt und ein aktives Mitglied der radikalen islamischen Salafistenbewegung ist, verlangt, dass die Hauptschule Meierfeld in Herford seinem Sohn, der die neunte Klasse besucht, einen Gebetsraum zur Verfügung stellt, "damit dieser pünktlich und ungestört das Freitagsgebet verrichten kann". Der Mann verbietet zudem seinem Sohn die Teilnahme am Musikunterricht, von dem er sagt, dass der Islam diesen verbiete. Schon vorher hatte der Mann die Gesamtschule Friedenstal in Herford aufgefordert, einem anderen seiner Söhne einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen.
14. März: Mehr als 400 Polizisten und Terrorfahnder durchsuchen eine Moschee in Hildesheim. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius sagt, der Deutschsprachige Islamkreis Hildesheim (DIK) sei ein "Hotspot der radikalen Salafistenszene". Er ordnete die Schließung an, da dort "Muslime indoktriniert werden, um nach Syrien/Irak auszureisen".
14. März: Ein 17-jähriger Migrant aus Somalia vergewaltigt eine 43-jährige Frau an einem Bahnhof in Bamberg. Ein Mann "südländischen Typs" vergewaltigt ein 14-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz in Döbeln.
15. März: Ein 40-jähriger Deutscher türkischer Herkunft ersticht seine 34 Jahre alte Frau vor einer Kindertagesstätte in Kiel. Nachbarn sagen, das getrennt lebende Paar habe sich darüber gestritten, ob die Kinder in die Türkei umziehen sollten.
16. März: Die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen erhebt Anklage gegen Anil O., einen 23-jährigen Deutschen türkischer Herkunft, dem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Er soll sich dem Islamischen Staat in Syrien angeschlossen haben. Er reiste im August 2015 nach Syrien, um als Arzt zu arbeiten, war jedoch nach Angaben der Staatsanwaltschaft vom Islamischen Staat enttäuscht. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde er verhaftet.
17. März: Ein zehnjähriger Asylbewerber aus Afghanistan hat in Tirol/Österreich einen Sexüberfall auf eine 75-jährige Frau verübt. Die Polizei nimmt an, dass er bereits mindestens fünf ähnliche Verbrechen begangen hat.
17. März: Die deutschen Einwanderungsbehörden testen eine Software, die den Dialekt von Migranten erkennen soll, um festzustellen, ob sie rechtmäßige Asylbewerber sind. Gut 60 Prozent der Migranten, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, haben keinerlei Ausweispapiere. "Die Idee ist, von Asylantragstellern eine separate Sprachprobe aufzunehmen und einer automatischen Dialektanalyse zu unterziehen", sagt Julian Detzel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
18. März: Fünf arabische Migranten werden der Gruppenvergewaltigung eines siebenjährigen Mädchens in einer Flüchtlingsunterkunft in Hamburg-Bahrenfeld angeklagt.
19. März: Zwei syrische Asylbewerber im Alter von 17 und 23 verüben in der Fußgängerzone von Dessau-Roßlau am helllichten Tag eine Messerattacke auf zwei Fußgänger.
21. März: Zwei nordafrikanische Asylbewerber – ein 23-jähriger Marokkaner und ein 27-jähriger Libyer – werden des versuchten Totschlags angeklagt, nachdem sie am Bahnhof Dresden-Zschachwitz einen 40-Jährigen vor einen herannahenden Zug gestoßen hatten und das Opfer daran hinderten, zurück auf den Bahnsteig zu klettern. Der Lokführer brachte den Zug ein paar Meter vor dem Mann zum Stehen.
Staatsanwalt Lorenz Haase ließ die beiden Männer zunächst frei, weil er der Ansicht war, dass es "keine Beweise" für eine Mordabsicht gebe. Erst einen Tag später und nachdem es einen öffentlichen Aufschrei gegeben hatte, revidiert er seine Entscheidung.
21. März: Drei muslimische Teenager werden wegen eines Bombenanschlags auf einen Sikh-Tempel in Essen, den sie am 16. April 2016 verübt hatten, zu Haftstrafen zwischen sechs und sieben Jahren verurteilt. Der Richter urteilt, dass Hass auf andere Religionen das Motiv für den Anschlag gewesen sei, bei dem drei Menschen verletzt wurden. Die drei Täter sind Mitglieder der radikalen islamischen salafistischen Bewegung.
22. März: Der Deutsche Presserat lockert die Richtlinien des Pressekodex, was das Berichten über Verbrechen betrifft. Journalisten ist es nun erlaubt, Angaben über den ethnischen oder religiösen Hintergrund von Strafverdächtigen zu machen, wenn es ein "gerechtfertigtes öffentliches Interesse" daran gibt. Vorher war es Journalisten nur dann erlaubt gewesen, solche Einzelheiten zu nennen, wenn dies absolut notwendig war (begründeter Sachbezug), um das berichtete Ereignis zu verstehen. Mit der Änderung reagiert der Presserat auf Beschwerden deutscher Medienunternehmen, wonach die alten Richtlinien schwer zu interpretieren gewesen seien.
24. März: Das Arbeitsgericht Mannheim weist die Klage einer 40-jährigen muslimischen Pflegekraft zurück, die behauptet, ihr sei von einem Altenheim unfairerweise nach nur einer Woche gekündigt worden, weil sie sich geweigert habe, männliche Bewohner zu waschen. Die Frau, die seit drei Jahren in Deutschland lebt, sagte dem Gericht, sie wolle sich in die deutsche Gesellschaft integrieren. Sie verstehe nicht, warum ihr ehemaliger Arbeitgeber nicht darauf Rücksicht nehmen könne, dass es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen. Das Gericht entscheidet, dass der Arbeitgeber das Recht gehabt habe, ihr in der sechsmonatigen Probezeit zu kündigen.
23. März: Das hessische Innenministerium ordnet ein "permanentes Verbot" der Al-Madina-Moschee in Kassel an, weil diese den Salafi-Dschihadismus beworben habe; zudem sei sie "eine Plattform für den Austausch und Aufruf zu Hass und Gewalt gegen andere Religionsgruppen, Staaten und Völker sowie allgemein anders denkende Menschen".
23. März: Die Zahl der Gefangenen in Baden-Württemberg ist seit 2015 um 615 auf 7400 gestiegen, alle 17 Gefängnisse des Bundeslandes sind überfüllt. Der Grund für den Anstieg der Häftlingszahl ist der Zustrom an Migranten: Der Ausländeranteil unter den Häftlingen hat sich allein in den vergangenen zwei Jahren von 39 auf 46 Prozent erhöht, meldet die Zeitung Stuttgarter Nachrichten.
24. März: Die Berliner Polizei hat angekündigt, eine eigene Ermittlungsgruppe zu gründen, um Säureangriffe zu untersuchen. Mindestens sechs Säureangriffen auf Frauen hat es seit Dezember 2016 in Berlin gegeben. Zuletzt war in der Nacht zum 14. März eine 41-jährige Fußgängerin in Prenzlauer Berg von einem unbekannten Radfahrer mit einer unbekannten Flüssigkeit angegriffen worden.
24. März: Ein 31-jähriger, einen Hammer schwingender afghanischer Migrant attackiert einen 59-jährigen Radfahrer in Hamburg-Bergedorf. Nach Polizeiangaben ist der Täter, der in mit Blut des Opfers getränkter Kleidung aufgegriffen wurde, "psychisch krank".
24. März: Ein 30 Jahre alter Mann, der "Allahu Akhbar" und "Ihr werdet alle sterben" ruft, erzwingt die zeitweilige Schließung der zentralen Busstation in Bamberg. Die Polizei sagt, der Mann zeige "deutliche Anzeichen einer psychischen Erkrankung". Weiter heißt es in der Verlautbarung der Polizei, ein Haftbefehl sei aufgrund seiner Erkrankung nicht erlassen worden.
24. März: Ein 36 Jahre alter tunesischer Dschihadist entgeht seiner Abschiebung, indem er in Deutschland Asyl beantragt. Haykel S., der am 1. Februar bei einer Anti-Terror-Razzia in Frankfurt am Main verhaftet worden war, befand sich schon an Bord eines Linienflugs nach Tunis, als das Verwaltungsgericht Frankfurt anordnete, dass er in Deutschland bleiben darf. Haykel S. kam zuerst 2003 mit einem Studentenvisum nach Deutschland. Aufgrund seiner bald darauf eingegangenen Ehe mit einer Deutschen wurde ihm das Bleiberecht erteilt. Er kehrte später nach Tunesien zurück und kam dann im August 2015 wieder nach Deutschland. Seitdem ist er mehrfach wegen krimineller Aktivitäten verhaftet worden.
25. März: Ein nordrhein-westfälischer Polizeibericht, der Bild am Sonntag zugespielt wurde, enthüllt, dass die Polizei schon im März 2016 wusste, dass Anis Amri, der 31-jährige Tunesier, der am 19. Dezember den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verübt hat, einen Anschlag plante, doch sei er nicht abgeschoben, weil er keinen Personalausweis besessen habe. In dem Bericht heißt es, "dass durch Amri eine terroristische Gefahr in Form eines (Selbstmord-)Anschlages ausgeht. Ein von Amri durchgeführter Anschlag ist zu erwarten."
27. März: Die Süddeutsche Zeitung berichtet, der türkische Geheimdienst habe dem Bundesnachrichtendienst eine Liste mit den Namen Hunderter angeblicher Anhänger der islamischen Gülen-Bewegung in Deutschland übergeben. Die Bewegung wird von dem türkischen Prediger Fethullah Gülen geführt, der seit 1999 in den USA lebt. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan bezichtigt Gülen, hinter dem gescheiterten Militärputsch von Juli 2016 zu stecken. Die Liste, die Adressen, Telefonnummern und Fotos der betreffenden Personen enthält, beweist, dass die türkische Regierung im Geheimen Personen, Vereine, Schulen und andere Institutionen in Deutschland ausspioniert, die mit Gülen in Verbindung gebracht werden.
28. März: Die Humboldt-Universität Berlin kündigt an, ein Institut für islamische Theologie zu eröffnen. Ziel des Studiums sei "die Vermittlung der wissenschaftlichen Grundlagen in islamischer Theologie zur Ausbildung von Imamen sowie die Qualifizierung von Studentinnen und Studenten für das schulische Lehramt". Die Humboldt-Universität wird die sechste Hochschule in Deutschland sein, an der islamische Theologie gelehrt wird. Wie Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller mitteilt, wird das Institut vom deutschen Steuerzahler finanziert: 13,5 Millionen Euro staatliche Gelder werden seine Finanzierung bis 2022 sichern. Vorschläge einer gemeinsamen "Fakultät für Theologie" für Christen, Muslime und Juden wies Sabine Kunst, die Präsidentin der Humboldt-Universität, zurück:
"Der erste Schritt ist das Institut für Islamische Theologie an der HU. Wir wollen, dass das ein Erfolg wird. Dieses wichtige Projekt darf jetzt nicht überfrachtet werden durch eine viel weiter gefasste Idee."
Die Humboldt-Universität Berlin hat die Einrichtung eines Instituts für islamische Theologie angekündigt. Sie wird die sechste Hochschule in Deutschland sein, an der islamische Theologie gelehrt wird. (Foto: Friedrich Petersdorff/Wikimedia Commons) |
30. März: Jens Spahn, ein Mitglied des CDU-Vorstands, fordert ein Islamgesetz, das die Ausübung des Islam in Deutschland regelt. Viele der Prediger, die in deutschen Moscheen predigen, kämen aus dem Ausland, sprächen kein Deutsch und würden von anderen Staaten bezahlt. Auch sollten Moscheen registriert werden, so Spahn: "Wir wissen gar nicht, wie viele Moscheen es in Deutschland gibt, wo sie sind, wer sie finanziert." Zudem sollten Imame, Religionslehrer und Berater mit Steuergeld bezahlt werden: "Es ist klar, so Spahn, "dass die Finanzierung von Moscheen durch ausländische Akteure aufhören muss."
Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute Besuchen Sie ihn auf Facebook und folgen ihm auf Twitter.