"Das Wohl des Volkes soll das höchste Gesetz sein." - Cicero, Über die Gesetze.
Es geht wieder los. Während Hamas-Terroristen israelische Zivilisten mit willkürlichem Raketenfeuer angreifen, so jüngst in der Stadt Sderot im Süden, werden israelische Reaktionen zur Verteidigung bereits als "übertrieben" und "unverhältnismäßig" gebrandmarkt. Wie üblich wird die internationale öffentliche Meinung, wenn auch auf bizarre Weise, schnell gegen Israels zugrundeliegende angebliche "Besatzung" durch Juden mobilisiert, die in ihrem eigenen biblischen Land leben.
Was ist aber mit den Fakten? Im Gazastreifen hat es mindestens seit 2005, als jeder einzelne Jude ihn verließ, keine "Besatzung" gegeben. Es gibt im Gazastreifen keine Israelis.
Systematische Hamas-Fehldarstellungen werden zunehmend schlimmer.
Allerdings gibt es für jegliche solche Vorwürfe keine rechtliche Grundlage. Was "Verhältnismäßigkeit" angeht, so hat die im Humanitären Völkerrecht (dem Recht für bewaffnete Konflikte) tatsächlich enthaltene rechtliche Voraussetzung nichts damit zu tun, wie viele unglückliche Tote es auf einer der Seiten gibt. Verhältnismäßigkeit hat nichts damit zu tun, dass sich jede Seite eine gleiche Anzahl an Toten einhandelt.
Luis Moren-Ocampo, Chefankläger beim Internationalen Strafgerichtshof, untersuchte Kriegsverbrechens-Vorwürfe während der Invasion des Irak im Jahr 2003 und veröffentlichte 2006 einen offenen Brief zu seinen Befunden. Darin befand sich dieser Abschnitt zu Verhältnismäßigkeit:
Nach dem Humanitären Völkerrecht und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs stellt der Tod von Zivilisten in einem bewaffneten Konflikt, egal wie schwerwiegend und bedauerlich, an sich kein Kriegsverbrechen dar. Das Humanitäre Völkerrecht und das Statut von Rom erlauben Kriegführenden angemessene Angriffe gegen militärische Ziele, selbst wenn bekannt ist, dass es dabei einige zivile Tote oder Verletzte geben wird.
Ein Verbrechen geschieht, wenn es einen absichtlichen, gegen Zivilisten gerichteten Angriff gibt (Prinzip der Differenzierung) oder ein Angriff auf ein militärisches Ziel im Wissen begonnen wird, dass die folgenden zivilen Schädigungen in Bezug auf den voraussichtlichen militärischen Vorteil überzogen sein würde (Prinzip der Verhältnismäßigkeit).[1]
Unter keinen Umständen, zumindest unter dokumentierten, haben sich die Israelis bei Gegenschlägen eines solchen Exzesses schuldig gemacht.
Wiederholte Hamas-Raketenangriff auf israelische Nichtkombattanten sind prinzipiell Beispiele für Terrorismus. Solcher Terrorismus - aller Terrorismus, ungeachtet sogenannter "gerechter Anlässe" - stellt gemäß dem internationalen Recht eindeutig ein Verbrechen dar.
Wenn palästinensischer Terrorismus Bevölkerung spiegelt, die enthusiastisch Terroranschläge befürwortet und wo Terroristen gastfreundliche Zuflucht unter der lokalen Bevölkerung finden, dann liegt die rechtliche Verantwortung für alle daraus folgende Schäden durch Antiterrormaßnahmen bei den Tätern.
In Begrifflichkeiten eines weiter andauernden Kreislaufs palästinensischen Terrorismus und israelischer Verteidigung gegen Terror heißt das, dass die palästinensische Seite die volle juristische Verantwortung für die zivilen Opfer im Gazastreifen zu übernehmen hat. Ohne ihre vorsätzlichen Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung hätte es nie auch nur irgendeinen von Israel zugefügten Schaden bei Palästinensern gegeben.
So einfach ist das.
Gemäß dem internationalen Recht, das auch Teil des Rechts der Vereinigten Staaten ist,[2] sind alle palästinensischen Terroristen hostes humani generis: "allgemeine Feinde der Menschheit". Maßgeblich ist im internationalen Recht, dass solche Mörder streng bestraft werden sollten, wo immer man ihrer habhaft wird. Bezüglich ihrer anstehenden Verhaftung und Anklage ist die Gerichtsbarkeit nach den Nürnberger Prozessen in der Folge des Zweiten Weltkriegs und ihren Prinzipien ausdrücklich "universal".
Terrorismus, einschließlich palästinensischen Terrorismus, ist immer grausam. Zusätzlich zu Raketen setzen palästinensische Mörder oft Bomben ein, die mit Nägeln, Rasierklingen und in Rattengift getauchte Schrauben gefüllt sind, die israelische Zivilisten verstümmeln und verbrennen sollen. Dieses Ziel wird allgemein mit Jubel und von führenden islamischen Klerikern mit reichlichem Segen bekannt gegeben.
In den wiederkehrenden Anklagen der von der Hamas ernannten Kleriker lautet die Behauptung "den Juden fehlt Heiligkeit". Die fehlende Unterscheidung von "Juden" und "Israelis" ist gewollt. Sie unterstreicht, was die meisten Beobachter immer noch nicht zu begreifen scheinen: Für die Hamas ist der wahre Feind über die Religion identifizierbar, nicht über Territorium; und daher ist das nicht veränderbar.
Wäre der Feind der Hamas lediglich "die Israelis" und nicht "die Juden", dann gäbe es immer noch guten Grund einen politischen oder diplomatischen "Friedensprozess" anzustreben. Aber für die Palästinenser, besonders die Hamas und die mit ihr verbündeten Terrorgruppen, ist der Feind, wie es in der Hamas-Charta zum Ausdruck kommt, unabänderlich "die Juden".[3]
Mit einem solchen Feind kann es niemals einen Kompromiss geben. Für "die Juden", ob nun in Israel selbst oder in den "besetzten Gebieten", bedeutet dies, dass die einzige Möglichkeit dem arabischen Terror zu entgehen darin besteht zu verschwinden oder sich islamischer Kontrolle zu unterwerfen - vermutlich, damit die Juden einmal mehr verfolgte Dhimmi-Bürger zweiter Klasse im eigenen Land werden, so wie die einheimischen Christen heute in Ägypten und einem Großteil des Nahen Ostens.
Es gibt weitere Ironien. Die mehr oder weniger wohlhabenden palästinensischen Kommandeure, die das Selbstmordbomber-Chaos direkt kontrollieren (reich gemacht durch die riesigen Geldsummen, die systematisch aus Fonds von UNO-Organisationen gestohlen wurden), ziehen es offensichtlich vor sich ängstlich in ihren Städten zu ducken, wobei sie in der Regel mit großer Sorgfalt darauf achten innerhalb dich gedrängter arabische Bevölkerung persönliche Sicherheit zu finden.
Zusammen mit verschiedenen israelischen Luftwaffen-Einheiten identifizieren IDF-Sondereinheiten zur Terrorbekämpfung und Eliteeinheiten pingelig nur Terrorführer und greifen sie an. Israel versucht immer jeden Kollateralschaden zu minimieren. Trotzdem kann solcher Schaden selbst von der IDF, die ihrem Code "Reinheit der Waffen" strikter folgt als jedes andere Militär der Welt, nicht immer vermieden werden.
Täuschung kann in bewaffnetem Konflikt juristisch zulässig sein, aber die Genfer Konventionen erlauben nicht, dass Militärisches oder Personal in dicht bewohnten zivilen Gebieten stationiert werden. Militärisches Material in dicht besiedelten zivilen Gebieten zu platzieren ist gemäß dem internationalen Recht "niederträchtig". Es wird weithin anerkannt, dass diese Regeln auch auf der Grundlage des Völkergewohnheitsrechts bindend ist.
Niedertracht stellt eine besonders schwere Verletzung des Kriegsrechts dar, das in Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention als "schwerer Bruch" gekennzeichnet ist; darin heißt es:
Als schwere Verletzung im Sinne des vorstehenden Artikels gilt jede der folgenden Handlungen, sofern sie gegen durch das Abkommen geschützte Personen oder Güter begangen wird, vorsätzliche Tötung, Folterung oder unmenschliche Behandlung einschließlich biologischer Versuche, vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit, rechtswidrige Verschleppung oder rechtswidrige Verschickung, rechtswidrige Gefangenhaltung, Nötigung einer geschützten Person zur Dienstleistung in den Streitkräften der feindlichen Macht oder Entzug ihres Anrechts auf ein ordentliches und unparteiisches, den Vorschriften des vorliegenden Abkommens entsprechendes Gerichtsverfahren das Festnehmen von Geiseln sowie Zerstörung und Aneignung von Eigentum, die durch militärische Erfordernisse nicht gerechtfertigt sind und in großem Ausmaß rechtswidrig und willkürlich vorgenommen werden.
Die kritische rechtliche Wirkung der Niedertracht, die von palästinensischen Terroristenführern im Gazastreifen begangen wird, besteht darin Israel von jeglicher Verantwortung gegenüber allen arabischen Zivilisten zugefügten unbeabsichtigten Schäden bei der Terrorbekämpfung zu immunisieren. Selbst wenn die Hamas die Niedertracht nicht absichtlich betreiben würde, würde jede von den Palästinensern geschaffene Verbindung zwischen Zivilisten und Terroraktivitäten Israel volle juristisch Rechtfertigung dafür geben alle notwendigen Verteidigungsmaßnahmen zu unternehmen.
Nach dem Recht werden alle Einsätze von Streitkräften durch etablierte Regeln geregelt. Alle Kombattanten, einschließlich der palästinensischen Aufständischen, sind an das internationale Kriegsrecht gebunden. Diese Anforderung ist in Artikel 3 zu finden, allen vier Genfer Konventionen vom 12. August 1949 gemein, ebenso in den beiden Protokollen zu diesen Konventionen.
Protokoll I wendet das Humanitäre Völkerreicht auf alle Konflikte an, die zur "Selbstverteidigung" geführt werden, was erklärte Zielvorgabe der palästinensischen Kämpfer ist. Als Ergebnis der diplomatischen Konferenz zur Bestätigung und Entwicklung des Humanitären Völkerrechts, wie es in bewaffneten Konflikten zur Anwendung kommt (1977) bringt dieses Protokoll alle irregulären Streitkräfte komplett in den Geltungsbereich des internationalen Rechts. In diesem Zusammenhang sind die Begriffe "Kämpfer" und "irregulär" zur Beschreibung palästinensischer Terroristen auffallend großzügig - sie sind fanatisch Kriminelle, die "normalerweise" nur Zivilisten ins Visier nehmen und deren charakteristischer "Kampf"-Modus nicht militärische Gefechte sind, sondern das, was auf religiöses Opfer hinausläuft.
In der antiken Welt schrieb der römische Staatsmann Cicero in "Über die Gesetze": "Das Wohl des Volkes soll das höchste Gesetz sein."[4] Es hat sich nichts wirklich geändert. Nach dem derzeitigen internationalen Recht hat Israel sowohl das Recht als auch die Verpflichtung seine Bürger vor den kriminellen Taten des Terrorismus zu schützen.
[1] Artikel 8(2)(b)(iv) des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs erklärt für kriminell:
"Absichtlichen Angriff in dem Wissen, dass ein solcher Angriff beiläufigen Verlust an Leben oder Verletzung von Zivilisten oder Schaden an zivilen Objekten oder weit verbreitete, langfristige und schwere Schäden an der natürlichen Umwelt verursacht, die in Bezug auf die konkreten und angenommenen direkten militärischen Gesamtvorteil eindeutig überzogen wäre."
[2] s. besonders Artikel 6 der US-Verfassung, "Oberhoheit" und verschiedene Entscheidungen des Obersten Gerichtshof der USA, insbesondere die Paquete Habana (1900).
[3] Die Hamas-Charta erklärt:
Der Prophet, Allah segne ihn und gewähre ihm Errettung, hat gesagt: Der Tag des Gerichts wird nicht anbrechen, bis die Muslime die Juden bekämpfen (Juden töten), wenn die Juden sich hinter Steinen und Bäumen verstecken. Die Steine und Bäume werden sagen: O Muslime, O Abdalla, da ist ein Jude hinter mir, komm un dtöten ihn. Nur der Gharkad-Baum (offenbar eine besondere Art Baum) wird das nicht tun, denn er ist einer der Bäume der Juden." (übermittelt durch Bukhari und Muslim).
[4] Ciceros De Legibus (Buch III, Teil III, Kap. VIII), als Ollis salus populi suprema lex esto.